Betreuung mit Herz, Klarheit und einem offenen Ohr.
Ich bin Nina Paulus
Als gesetzliche Betreuerin unterstütze ich Menschen in schwierigen Lebenssituationen dabei, den Überblick zu behalten und gute Entscheidungen zu treffen. Vertrauen, Respekt und Zuverlässigkeit stehen dabei für mich an erster Stelle.
🕰️ über 30 Jahre Erfahrung im Sozial- und Gesundheitsbereich
Seit 1991 begleite ich Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und gesundheitlichen Einschränkungen.
🧑‍⚕️ Therapeutischer & psychosozialer Hintergrund
Als Ergotherapeutin in der Suchthilfe habe ich gelernt, wie wichtig Stabilität, Struktur und Vertrauen sind.
👩‍💼 Führungserfahrung mit Nähe zum Menschen
Während meiner langjährigen Leitungstätigkeit in der Eingliederungshilfe habe ich gelernt, komplexe Situationen zu führen, ohne den Einzelnen aus dem Blick zu verlieren.
🎓 Fachlich breit aufgestellt & fundiert
Durch mein Studium im Management für Sozial- und Gesundheitswesen verbinde ich therapeutisches Verständnis mit rechtlichem und organisatorischem Denken.

Meine Leistungen als gesetzliche Betreuerin

Vermögenssorge
Verwaltung von Konten, Zahlungen, Verträgen und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, zum Beispiel bei Sozialleistungsträgern.
Gesundsheitssorge
Beantragung und Organisation von Hilfen und Vermittlung ärztlicher Behandlungsvertretung der Interessen gegenüber Kostenträgern wie Krankenkasse, Pflegekasse, Rententräger, Pflegedienste, MDK Therapeuten, Ärzte, ggf. auch Patientenverfügungen.
Behördenangelegenheiten
Interessen der Betreuten, Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Sozialversicherungen. Antragstellung. Prüfung von Bescheiden.
Wohnungs- und Heimangelegenheiten
Unterstützung bei Wohnungssicherung, Kündigungen, Umzügen oder Heimunterbringungen. Zudem Prüfung und Klärung aller relevanten Verträge.
Aufenthaltsbestimmung
Sicherung eines selbstbestimmten Lebens im eigenen Wohnraum sowie Entscheidung über den Aufenthaltsort oder notwendige Umzüge. Interessenvertretung gegenüber Einrichtungen, Vertragsprüfung und Unterstützung bei Unterbringungsanträgen.
Postangelegenheiten
Entgegennahme und Bearbeitung in der auf die Aufgabenkreise bezogenen Post.
Noch Fragen?

Welche Aufgaben ich als gesetzliche Betreuerin nicht übernehme.

Ich unterstütze Menschen dabei, ihre Angelegenheiten so selbstbestimmt wie möglich zu regeln – innerhalb klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Keine Pflege- oder Haushaltsleistungen

z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen, Körperpflege.

Keine medizinischen Behandlungen

Ich entscheide nicht über Therapien, führe keine Behandlungen durch.

Keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder Begleitung

Keine ständige Anwesenheit, keine Alltagsbegleitung.

Keine psychotherapeutische Beratung oder Therapie

Ich koordiniere Termine, bin aber nicht therapeutisch tätig.

Keine eigenen finanziellen Verpflichtungen

Ich hafte nicht privat für Kosten der Betreuten.

Keine Entscheidungen gegen den freien Willen

Außer wenn das Betreuungsgericht entsprechende Maßnahmen genehmigt.

So läuft das Betreuungsverfahren ab – Schritt für Schritt erklärt

1

Antrag beim Betreuungsgericht

Die gesetzliche Betreuung wird beim Amtsgericht angeregt - durch Betroffene selbst, Angehörige, Ärzte oder Einrichtungen.
2

Prüfung durch die Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle nimmt Kontakt auf, prüft den Bedarf, spricht mit der betroffenen Person und erstellt eine Stellungnahme für das Gericht.
3

Auswahl des Betreuers

Die betroffene Person darf mitentscheiden oder Vorschläge machen. Die Betreuungsstelle nimmt den Vorschlag nach Rücksprache mit dem Betreuer in den Sozialbericht auf.
4

Medizinisches Gutachten

Ein ärztliches Gutachten wird eingeholt oder mit Einverständnis der betroffenen Person eine Stellungnahme des behandelnden Arztes.
5

Anhörung bei Gericht

Das Gericht führt ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person. Anschließend entscheidet es, ob eine Betreuung notwendig ist - und in welchen Lebensbereichen sie gelten soll (z.B. Gesundheit, Finanzen, Wohnen).
6

Beginn der Betreuung & regelmäßige Überprüfung

Die Betreuung beginnt - und wird vom Gericht regelmäßig überprüft. Sie kann bei Bedarf angepasst oder beendet werden.

Fragen zur gesetzlichen Betreuung?

Was macht eine gesetzliche Betreuerin eigentlich genau?
Eine gesetzliche Betreuerin übernimmt rechtliche und organisatorische Aufgaben für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Dazu gehören z. B. Behördenkontakte, Gesundheitssorge, Finanzen oder Wohnungsangelegenheiten – je nach gerichtlich festgelegtem Aufgabenkreis.
Übernimmt die gesetzliche Betreuerin auch Pflege- oder Haushaltsaufgaben?
Nein. Pflege, Haushalt, Putzen oder Einkaufen gehören nicht zu den Aufgaben einer Betreuerin. Ich organisiere jedoch entsprechende Hilfen, wenn diese benötigt werden.
Entscheiden Sie über medizinische Behandlungen?
Ich koordiniere Arzttermine und kommuniziere mit Ärzten, Krankenkassen und Therapeuten. Medizinische Entscheidungen treffen die Betroffenen selbst – nur bei fehlender Entscheidungsfähigkeit und mit gerichtlicher Genehmigung darf ich hier stellvertretend handeln.
Verwalten Sie das Geld der Betreuten?
Ich übernehme die Vermögenssorge nur im rechtlich definierten Rahmen: Konten verwalten, Zahlungen überwachen, Verträge prüfen und Ansprüche durchsetzen. Private Gelder nutze ich selbstverständlich nicht.
Können Betroffene weiterhin selbst entscheiden, wo sie leben möchten?
Ja – die Selbstbestimmung steht immer im Vordergrund. Nur wenn eine sichere Lebenssituation gefährdet ist, unterstütze ich bei Entscheidungen zu Wohnformen und treffe Maßnahmen immer in Abstimmung mit dem Gericht.
Wie läuft die Berichterstattung an das Betreuungsgericht ab?
Ich erstelle regelmäßige Anfangs-, Jahres- und Schlussberichte. Diese beinhalten alle relevanten Entscheidungen und Schritte, die ich im Rahmen der Betreuung vorgenommen habe.
Was passiert, wenn sich die Lebenssituation der Betreuten verändert?
Dann wird der Aufgabenkreis angepasst. Ich bespreche Veränderungen mit dem Betroffenen, Angehörigen und – wenn nötig – dem Gericht, damit die Betreuung immer dem aktuellen Bedarf entspricht.
Wer entscheidet, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig ist?
Das Betreuungsgericht. Es bezieht in der Regel Hausärzte, Psychiater oder Sozialdienste ein. Betreute können Wünsche äußern, wen sie als Betreuer möchten.
Kostet eine gesetzliche Betreuung Geld?
Ja, aber die Kosten werden in vielen Fällen vom Staat oder von Sozialleistungsträgern übernommen. Ich helfe bei der Klärung der Finanzierung.
Können Angehörige weiterhin mitreden?
Selbstverständlich. Angehörige sind wichtige Bezugspersonen, und ich arbeite transparent und kooperativ mit ihnen zusammen – immer im Sinne der betreuten Person.
Nina Paulus
gesetzliche Betreuerin
Bestehen noch Fragen?
Schreib mir einfach eine E-Mail an info@betreuungsbuero-paulus.de oder ruf mich unter 02306/ 849586 an.
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Nina Paulus - rechtliche Betreuung